Rückblick auf zehn Jahre Schutzrechtsaktivität in Berlin
Nach unserer detaillierten Auswertung der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen in Berlin für das Jahr 2023 werfen wir nun einen Blick auf die längerfristige Entwicklung. Grundlage sind wie gewohnt die öffentlich zugänglichen Daten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu den deutschen Patenten und Gebrauchsmustern mit Anmelder*innen aus Berlin.

Die Grafik zeigt die jährliche Anzahl der Neuanmeldungen im Zeitraum von 2014 bis 2023. In der Mitte der 2010er-Jahre lag Berlin auf einem sehr hohen Niveau:
2014 wurden 876 Anmeldungen registriert, 2015 wurde mit 905 Anmeldungen ein lokaler Höchststand erreicht, 2016 waren es noch 851 Schutzrechte.
Ab 2017 ist ein moderater Rückgang zu beobachten. Die Neuanmeldungen bewegen sich zunächst zwischen 790 (2017) und 784 (2019). Im Jahr 2020 – dem ersten Pandemiejahr – sinkt die Zahl weiter auf 736 Anmeldungen.
Deutlicher Knick in der Pandemie – und erste Erholung
Besonders ins Auge fällt der Einbruch in den Jahren 2021 und 2022:
2021 wurden in Berlin 596 Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen eingereicht, 2022 waren es nur noch 489. Damit lagen die Anmeldezahlen deutlich unter dem schon abgeschwächten Niveau der Vorjahre.
Für 2023 zeichnet sich nun eine leichte Trendwende ab. Mit 506 Anmeldungen verzeichnet Berlin wieder ein Plus von rund 3,5 % gegenüber 2022. Von den Spitzenwerten Mitte der 2010er-Jahre ist man zwar noch ein gutes Stück entfernt, gleichwohl zeigt die Entwicklung, dass die Innovationsaktivität nach den pandemiebedingten Einschnitten wieder an Fahrt gewinnt.
Mögliche Ursachen des Rückgangs
Die Zahlen lassen sich nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen, sie geben aber Hinweise auf strukturelle Veränderungen:
- Konjunkturelle und pandemiebedingte Effekte: In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden Entwicklungsprojekte häufig zurückgestellt oder gestreckt – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Zahl der Schutzrechtsanmeldungen.
- Verlagerung von Anmeldestrategien: Unternehmen setzen verstärkt auf europäische oder internationale (PCT-)Anmeldungen. Nationale deutsche Anmeldungen bleiben zwar wichtig, bilden aber nicht immer das gesamte Schutzrechtsportfolio ab.
- Branchenspezifische Verschiebungen: Die Berliner Wirtschaft ist stark von Dienstleistungs-, IT- und Kreativbranchen geprägt. Innovationen in diesen Bereichen werden teilweise eher über Marken- und Designschutz oder urheberrechtliche Strukturen abgesichert als über klassische technische Schutzrechte.
Wichtig ist daher: Die Zahl der deutschen Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen bildet nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Innovationsleistung ab.
Einordnung der Berliner Zahlen
Wie wir in unserem Beitrag zu den Berliner Anmeldungen 2023 erläutert haben, weichen die von uns ermittelten Werte von den im DPMA-Jahresbericht angegebenen Gesamtzahlen ab. Hintergrund ist, dass das DPMA neben den deutschen Erstanmeldungen auch nationale PCT-Phasen mitzählt, die in unserer Betrachtung außen vor bleiben. Diese Unterschiede ändern jedoch nichts daran, dass die deutschen Erstanmeldungen einen guten Indikator für die Innovations- und Entwicklungsaktivität am Standort darstellen.
Fazit:
Die langfristige Betrachtung zeigt: Berlin hat in den vergangenen zehn Jahren einen spürbaren Rückgang bei den Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen erlebt, insbesondere während und nach der Pandemie. Zugleich deutet die leichte Erholung im Jahr 2023 darauf hin, dass die Innovationsdynamik zurückkehrt.
Für Unternehmen und Erfinder*innen bleibt es entscheidend, ihre technischen Neuerungen strategisch zu schützen – gerade in einem Wettbewerbsumfeld, in dem Entwicklungskapazitäten gezielt gebündelt werden.
Als Patentanwälte mit Standort in Berlin unterstützen wir Sie gerne dabei, die passende Schutzrechtsstrategie für Ihre Innovationen zu entwickeln – von der ersten Idee über die nationale Anmeldung bis hin zu europäischen und internationalen Verfahren.