Beratung

Patentanwälte sind keine „Volljuristen“. Sie haben sowohl eine technische, als auch eine juristische Ausbildung. Wir verfügen daher als Patentanwälte über die Kompetenz, um umfassende Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes anzubieten:

  • Arbeitnehmererfindersachen
    Bei Arbeitnehmererfinderangelegenheiten beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch angestellte Erfinder. Wir helfen bei der Durchsetzung von Vergütungen und beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen. Auf Wunsch unterstützen wir Unternehmen bei der internen Handhabung und Verwaltung des Erfindungswesens und der Erfindervergütung.
  • IP-Verträge
    Gerne bereiten wir Lizenzverträge oder Kaufverträge für Erfindungen und Schutzrechte vor oder überprüfen diese. Auch bei Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungsverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen werden wir tätig.
  • Gutachterliche Stellungnahmen
    Neben gutachterlichen Stellungnahmen zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten und in Verletzungssachen fertigen wir auch gutachterliche Stellungsnahmen zur Schutzrechts- und Portfoliobewertung für Investoren, Insolvenzverwalter und Wettbewerber an.
  • Schutzrechtsstrategie
    In enger Kooperation mit unseren Mandanten arbeiten wir Anmeldestrategien für einzelne Innovationen aus und beraten bei der Ausrichtung des Schutzrechtsportfolios auf die Unternehmensziele, die Märkte und den Wettbewerb. Für betriebliche Planungs- und Entscheidungsprozesse können wir strategische Patentinformationen beschaffen und auswerten. Auch beobachten wir auf Wunsch die Schutzrechtsaktivitäten von Wettbewerbern. Ein weiteres Betätigungsfeld sind Freedom-To-Operate Analysen.
  • IP im Ausland
    Wir sind weltweit mit kompetenten IP-Kanzleien vernetzt. Mit diesen Kanzleien arbeiten wir schon seit langer Zeit zusammen. Hierdurch können wir Rat bei unseren Korrespondenzanwälten einholen, um unseren Mandanten für den gewerblichen Rechtsschutz im Ausland beizustehen.
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