EPA-Gebühren steigen zum 1. April 2026

Der Verwaltungsrat hat am 11. Dezember 2025 beschlossen, die Gebühren beim Europäischen Patentamt zum 1. April 2026 anzupassen. Betroffen sind vor allem wichtige Gebühren im Prüfungs- bzw. Erteilungsverfahren sowie die Jahresgebühren für anhängige europäische Patentanmeldungen.

Wichtig für die Praxis: Für Gebühren, die ab dem 1. April 2026 bezahlt werden, gelten die neuen Beträge – unabhängig davon, wann die Anmeldung eingereicht wurde oder welches Prioritätsdatum sie hat.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (jeweils aktuell bis 31.03.2026 vs. neu ab 01.04.2026):

Gebühraktueller Betragneuer Betrag
Anmeldegebühr135 €135 €
Gebühr für eine europäische Recherche1520 €1.595 €
Benennungsgebühr685 €720 €
Prüfungsgebühr (EP / Euro-PCT mit ergänzender europ. Recherche)1915 €2.010 €
Prüfungsgebühr (Euro-PCT ohne ergänzende europ. Recherche)2.135 €2.240 €
Erteilungsgebühr1.080 €1.135 €
Einspruchsgebühr880 €880 €
Jahresgebühr für das 3. Jahr690 €725 €
Jahresgebühr für das 4. Jahr845 €885 €
Jahresgebühr für das 5. Jahr1.000 €1.050 €
Jahresgebühr für das 6. Jahr1.155 €1.215 €
Jahresgebühr für das 7. Jahr1.310 €1.375 €
Jahresgebühr für das 8. Jahr1.465 €1.540 €
Jahresgebühr für das 9. Jahr1.620 €1.700 €
Jahresgebühr für das 10. Jahr sowie alle folgenden Jahre1775 €1.865 €
Anspruchsgebühr ab 16. Anspruch (bis 50)275 €290 €
Anspruchsgebühr ab 51. Anspruch685 €720 €

Übergangsregel: „Altbetrag gezahlt“ – nicht sofort fatal

Das EPA sieht eine Übergangserleichterung vor: Wird innerhalb von sechs Monaten ab dem 1. April 2026 eine Gebühr zwar fristgerecht, aber versehentlich noch in der alten Höhe gezahlt, gilt sie dennoch als wirksam bezahlt, wenn der Fehlbetrag nach Aufforderung durch das EPA innerhalb von zwei Monaten nachgezahlt wird.

Quelle

Decision of the Administrative Council of 11 December 2025 (CA/D 9/25): https://www.epo.org/en/legal/official-journal/decision-administrative-council-11-december-2025

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