Deutsches Gebrauchsmuster: Welche Amtsgebühren fallen beim DPMA an?

Das deutsche Gebrauchsmuster ist für viele technische Schutzrechtsstrategien vor allem deshalb interessant, weil es vergleichsweise schnell eingetragen werden kann. Anders als beim Patent prüft das DPMA vor der Eintragung nicht umfassend, ob die Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Gerade deshalb ist das Gebrauchsmuster kein „kleines Patent“, sondern ein eigenes Schutzrecht mit eigener Kostenstruktur.

Anmeldegebühr beim Gebrauchsmuster

Die amtliche Anmeldegebühr beträgt derzeit 30 Euro bei elektronischer Anmeldung und 40 Euro bei Anmeldung in Papierform. Zusätzlich kann auf Wunsch eine Recherchegebühr von 250 Euro anfallen. Diese Recherche ist für die Eintragung nicht zwingend erforderlich, kann aber bei der Einschätzung der Schutzfähigkeit sinnvoll sein.

Keine Jahresgebühren wie beim Patent

Beim Gebrauchsmuster gibt es keine jährlich ansteigenden Jahresgebühren wie beim Patent. Stattdessen wird das Schutzrecht zunächst für drei Jahre aufrechterhalten und kann anschließend in drei Stufen verlängert werden. Das macht die Gebührenstruktur deutlich übersichtlicher.

Aufrechterhaltungsgebühren bis zur maximalen Laufzeit

Für die weitere Aufrechterhaltung fallen beim DPMA folgende Gebühren an:

  •  210 Euro für die Aufrechterhaltung bis zum Ende des 6. Schutzjahres
  • 350 Euro für die Aufrechterhaltung bis zum Ende des 8. Schutzjahres
  • 530 Euro für die Aufrechterhaltung bis zum Ende des 10. Schutzjahres

Wer elektronisch anmeldet und das Gebrauchsmuster über die volle Laufzeit von zehn Jahren aufrechterhält, kommt damit auf insgesamt 1.120 Euro Amtsgebühren. Wird zusätzlich eine Recherche beantragt, erhöht sich der Gesamtbetrag auf 1.370 Euro.

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