Wer eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldet, sollte vor allem die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen im Blick haben. Die amtliche Grundgebühr umfasst bis zu drei Klassen; ab der vierten Klasse fällt für jede weitere Klasse eine zusätzliche Klassengebühr an. Damit hängen die amtlichen Kosten wesentlich davon ab, für welche Waren oder Dienstleistungen Markenschutz beansprucht wird.
Die Gebührenstruktur stellt sich wie folgt dar:
| Gebührenart | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Elektronische Markenanmeldung, einschließlich bis zu drei Klassen | 290 € |
| Jede weitere Klasse ab der vierten Klasse | 100 € |
Eine Markenanmeldung mit bis zu drei Klassen kostet damit derzeit 290 € Amtsgebühren. Für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse kommen jeweils 100 € hinzu.
Beschleunigte Prüfung
Wer eine schnellere Bearbeitung der Markenanmeldung wünscht, kann beim DPMA eine beschleunigte Prüfung beantragen. Die amtliche Gebühr hierfür beträgt derzeit 200 € und fällt zusätzlich zur Anmeldegebühr an.
Schutzdauer und Verlängerung
Eine eingetragene deutsche Marke ist zunächst für zehn Jahre geschützt. Der Markenschutz kann anschließend immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Für die Verlängerung gelten derzeit folgende Amtsgebühren:
| Gebührenart | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Verlängerungsgebühr, einschließlich bis zu drei Klassen | 750 € |
| Jede weitere Klasse ab der vierten Klasse bei Verlängerung | 260 € |
Die Verlängerungsgebühr wird sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer fällig und kann zunächst zuschlagsfrei gezahlt werden. Wird erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, können Zuschlagsgebühren anfallen. Ohne ausreichende Zahlung wird die Marke mit Wirkung zum Ablauf der Schutzdauer gelöscht.
Kumulierte Amtsgebühren über die Laufzeit
Die folgende Grafik zeigt beispielhaft die kumulierten amtlichen Gebühren für eine deutsche Marke mit bis zu drei Klassen. Bei der Anmeldung fallen zunächst 290 € an. Wird die Marke anschließend jeweils rechtzeitig verlängert, erhöhen sich die kumulierten Amtsgebühren alle zehn Jahre um die Verlängerungsgebühr von derzeit 750 €.
Für eine Marke mit bis zu drei Klassen ergeben sich damit beispielhaft folgende kumulierte Amtsgebühren:
| Zeitpunkt | Kumulierte Amtsgebühren |
|---|---|
| Anmeldung | 290 € |
| Bei Verlängerung nach 10 Jahren | 1.040 € |
| Bei Verlängerung nach 20 Jahren | 1.790 € |
| Bei Verlängerung nach 30 Jahren | 2.540 € |
Anders als Patente, Gebrauchsmuster oder Designs kann eine Marke grundsätzlich beliebig oft verlängert werden. Bei fortlaufender Verlängerung kann der Markenschutz daher dauerhaft aufrechterhalten werden.

Fazit
Die amtlichen Gebühren für eine deutsche Markenanmeldung sind im Ausgangspunkt überschaubar: Bei einer Anmeldung mit bis zu drei Klassen fallen derzeit 290 € Amtsgebühren an. Für die langfristige Kostenplanung sind vor allem die Anzahl der Klassen und die späteren Verlängerungsgebühren relevant. Wer eine Marke dauerhaft nutzen möchte, sollte daher nicht nur die Anmeldegebühr, sondern auch die wiederkehrenden Verlängerungsgebühren berücksichtigen.