Eine internationale Patentanmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) bietet Anmeldern den Vorteil, mit einer einzigen Anmeldung zunächst über 150 Vertragsstaaten zu erfassen. Patentschutz für Deutschland entsteht dadurch allerdings noch nicht. Spätestens am Ende der internationalen Phase muss die Anmeldung in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder in die europäische regionale Phase vor dem Europäischen Patentamt (EPA) überführt werden. Wer den unmittelbaren Weg über das DPMA wählt, sollte vor allem die Frist von 31 Monaten sowie die notwendigen Förmlichkeiten und Amtsgebühren im Blick haben.
Frist: 31 Monate ab Priorität
Die Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem DPMA beträgt 31 Monate. Maßgeblich ist das früheste Prioritätsdatum; wurde keine Priorität in Anspruch genommen, ist der internationale Anmeldetag entscheidend.
Voraussetzungen für den Eintritt
Innerhalb der 31-Monats-Frist sind insbesondere folgende Handlungen erforderlich:
Für die Verlängerung gelten derzeit folgende Amtsgebühren:
- Zahlung der nationalen Anmeldegebühr beim DPMA.
- Einreichung einer deutschen Übersetzung der internationalen Anmeldung, sofern diese nicht bereits in deutscher Sprache eingereicht wurde.
- Erfinderbenennung, soweit nicht bereits in der internationalen Phase wirksam erfolgt.
- Bei Anmeldern ohne Wohnsitz oder Sitz in Deutschland: Bestellung eines im Inland ansässigen Vertreters.
Prüfungsantrag und amtliche Gebühren
Der Prüfungsantrag muss nicht zwingend zusammen mit dem Eintritt in die nationale Phase gestellt werden, sondern kann noch bis zum Ablauf von sieben Jahren ab dem internationalen Anmeldetag eingereicht werden. Eine frühzeitige Stellung kann jedoch sinnvoll sein, um das Verfahren zu beschleunigen.
Die amtlichen Gebühren stellen sich derzeit wie folgt dar:
| Gebührenart | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Anmeldegebühr (elektronisch, bis 10 Ansprüche) | 60 € |
| Jeder Anspruch über 10 | 30 € |
| Prüfungsantragsgebühr, sofern kein internationaler Recherchebericht erstellt wurde | 350 € |
| Prüfungsantragsgebühr, sofern ein internationaler Recherchebericht erstellt wurde | 150 € |
Hinzu kommen die Jahresgebühren ab dem dritten Patentjahr, gerechnet ab dem internationalen Anmeldetag.
Rechtsfolgen bei Fristversäumnis
Werden die nationale Gebühr und – soweit erforderlich – die deutsche Übersetzung nicht fristgerecht eingereicht, entfällt die Wirkung der internationalen Anmeldung als nationale Anmeldung in Deutschland.
Fazit
Der Eintritt einer PCT-Anmeldung in die deutsche nationale Phase ist an klare formale Voraussetzungen und Fristen geknüpft. Wir unterstützen Sie gern bei der formgerechten Einleitung der nationalen Phase.
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