Anpassung des Doppelschutz Verbots
Bis zum 31. Mai 2023 bestand nach deutschem Recht das Verbot des doppelten Schutzes (sog. „Doppelschutzverbot“) für nationale Patente und europäische Patente. Danach konnte eine Erfindung, für die demselben Erfinder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches Patent mit derselben Priorität und demselben Umfang erteilt wurde, nicht zugleich durch ein nationales Patent geschützt werden. Das nationale Patent wurde wirkungslos, wenn dem Erfinder für dieselbe Erfindung ein europäisches Patent erteilt […]
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