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Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) – Mauritius

Mauritius tritt mit Wirkung zum 06. Mai 2023 dem PMMA bei. Die Schutzverweigerungsfrist wird auf 18 Monate verlängert. Außerdem möchte Mauritius eine Individualgebühr erhalten.




Das Einheitspatent – Unitary Patent

Nach der kürzlichen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das Einkommen über das Einheitliche Patentgericht seitens der deutschen Bundesregierung beim Europäischen Rat, steht dem Start des Einheitlichen Patentsystems zum 01.Juni 2023 nichts mehr im Weg.

Derzeit wird das Paket zum einheitlichen Patentschutz für 17 Staaten wirksam, ein Anschluss weiterer Länder wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Quelle: EPA, unter: https://www.epo.org/news-events/news/2023/20230217_de.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023




EPA – Kommunikation über FAX

Ab dem 01. März 2023 stellt das EPA den Faxversand in Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT ein.

Wichtige Mitteilungen werden fortan über die Mailbox versendet. Dies hat aber zurzeit noch keine Auswirkung auf die Einreichung von Anmeldungen und anderen Schriftstücken per Fax, die unter den vom Präsidenten des EPA festgelegten Bedingungen weiterhin möglich ist.

Quelle: EPA, Mitt. 01.02.23




PMMA – Regeländerungen

Zum 1. Februar 2023 sind laut neuer Regelungen des PMMA keine
grafischen Reproduktionen mehr erforderlich.
Eine internationale Anmeldung für eine Hörmarke, eine Bewegungsmarke oder andere Arten von Multimediamarken können nun von Inhabern in digitaler Form eingereicht werden sofern die Wiedergabe der Basismarke ebenfalls in dieser Form vorliegt. Dies bietet den Inhabern durchaus mehr Flexibilität.

Außerdem ist die Korrespondenz mit der WIPO nun ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.




Zustellung EPA – Wegfall 10-Tages-Frist

Bisher war ein fiktiver Zustellungszeitraum von 10 Tagen anberaumt. Diese Zustellungsfrist von 10 Tagen entfällt ab dem 1. November 2023.




Das Einheitspatent – Unitary Patent

(europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung)

Der Start des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts ist auf den 01. Juni 2023 verschoben worden. Die Übergangsphase hat am 01. Januar 2023 begonnen. Auf die Formblätter für die frühe Inanspruchnahme des Einheitspatents kann man über die Seite des EPA zugreifen.

Quelle: EPA




DPMA – Klassifikation von Nizza

Die 12. Ausgabe der ‚Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken‘ ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.


Quelle : Mitteilung Nr. 11/22 der Präsidentin des DPMA vom 13. Dezember 2022




PMMA – Nizzaer Klassifikation


Die 12. Ausgabe der Nizza Klassifikation tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.




EPA – Änderung der Ausführungsordnung zum EPÜ, 2.Beschluss

Am 01. November 2023 tritt der zweite Beschluss in Kraft. Gemäß dieser Änderung wird die 10-Tages-Zustellungsfiktion abgeschafft. Ab dem 01.November 2023 gilt ein Schriftstück am Tage des Datums des Schriftstücks als zugestellt.

Quelle: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 25. November 2022




EPA – Einheitspatent und einheitliches Patentgericht

Das System des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts wird voraussichtlich am 1. April 2023 starten.

Quelle: EPA