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Das Einheitspatent – Unitary Patent

(europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung)

Das Einheitspatent wird ein einziges vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent sein, welches eine Reihe von teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdeckt. Im Gegensatz zum bisherigen europäischen Patent, bedarf das Einheitspatent keiner nationalen Validierung.

Mit einem einzigen Antrag kann Schutz in bis zu 25 Mitgliedsstaaten angestrebt werden. Da das Einheitspatent auf vom EPA nach den Vorschriften des EPÜ erteilten europäischen Patenten basiert, ändert sich in der Phase vor der Erteilung nichts. Erst nach der Erteilung kann der Patentinhaber einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen und Patentschutz in bis zu 25 Mitgliedstaaten anstreben.

Anmelder können trotz derselben Qualitätsmaßstäbe in Bezug auf Recherche und Prüfung mit Kosteneinsparungen rechnen, da sich der Geltungsbereich unmittelbar und einheitlich auf alle teilnehmenden Staaten erstreckt. Zudem sind Übersetzungserfordernisse stark reduziert, was die Kosten bei der Erteilung senken wird.  Für Einheitspatente ist außerdem immer nur eine einzige Jahresgebühr an den zentralen Verwaltungsapparat des EPA zu entrichten.

Das EPA wird ein neues Register für den einheitlichen Patentschutz einrichten, das Rechtsstandsdaten zum Einheitspatent umfassen wird wie Informationen zu Lizenzen, Rechtsübergängen, Beschränkungen, Widerruf und Erlöschen. .

Das einheitliche Patentsystem ist untrennbar mit der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts verknüpft, das die Zuständigkeit in Bezug auf Einheitspatente und klassische europäische Patente besitzt. Rechtsstreitigkeiten über Einheitspatente werden nur vor dem Einheitlichen Patentgericht verhandelt. Anstatt mehrere Klagen bei verschiedenen nationalen Gerichten einreichen zu müssen, die zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können und nur jeweils für ihr nationales Territorium kompetent sind, kann beim Europäischen Patentgericht eine einzige, zentrale Klage zur Durchsetzung des Einheitspatents eingereicht werden. Dementsprechend bietet das System des Einheitspatents eine zentrale Entscheidungsfindung und Durchsetzung in allen Staaten. Die Möglichkeit der zentralen Durchsetzung birgt allerdings auch das Risiko eines zentralen Widerrufs.

Der Start des einheitlichen Patentsystems wird für die zweite Hälfte des Jahres 2022 erwartet. Anfangs wird das Einheitspatent wahrscheinlich nicht in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten, da voraussichtlich noch nicht alle dieser Staaten das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben werden, wenn es in Kraft tritt. Ausstehende Ratifizierungen werden wahrscheinlich nach und nach erfolgen, sodass es verschiedene Generationen von Einheitspatenten geben wird, die eine unterschiedliche territoriale Reichweite haben.

Quelle: EPA, Blatt für PMZ

https://www.unified-patent-court.org/sites/default/files/upc-agreement.pdf




Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) – Mauritius

Mauritius tritt mit Wirkung zum 06. Mai 2023 dem PMMA bei. Die Schutzverweigerungsfrist wird auf 18 Monate verlängert. Außerdem möchte Mauritius eine Individualgebühr erhalten.




Das Einheitspatent – Unitary Patent

Nach der kürzlichen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das Einkommen über das Einheitliche Patentgericht seitens der deutschen Bundesregierung beim Europäischen Rat, steht dem Start des Einheitlichen Patentsystems zum 01.Juni 2023 nichts mehr im Weg.

Derzeit wird das Paket zum einheitlichen Patentschutz für 17 Staaten wirksam, ein Anschluss weiterer Länder wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Quelle: EPA, unter: https://www.epo.org/news-events/news/2023/20230217_de.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023




EPA – Kommunikation über FAX

Ab dem 01. März 2023 stellt das EPA den Faxversand in Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT ein.

Wichtige Mitteilungen werden fortan über die Mailbox versendet. Dies hat aber zurzeit noch keine Auswirkung auf die Einreichung von Anmeldungen und anderen Schriftstücken per Fax, die unter den vom Präsidenten des EPA festgelegten Bedingungen weiterhin möglich ist.

Quelle: EPA, Mitt. 01.02.23




PMMA – Regeländerungen

Zum 1. Februar 2023 sind laut neuer Regelungen des PMMA keine
grafischen Reproduktionen mehr erforderlich.
Eine internationale Anmeldung für eine Hörmarke, eine Bewegungsmarke oder andere Arten von Multimediamarken können nun von Inhabern in digitaler Form eingereicht werden sofern die Wiedergabe der Basismarke ebenfalls in dieser Form vorliegt. Dies bietet den Inhabern durchaus mehr Flexibilität.

Außerdem ist die Korrespondenz mit der WIPO nun ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.




Zustellung EPA – Wegfall 10-Tages-Frist

Bisher war ein fiktiver Zustellungszeitraum von 10 Tagen anberaumt. Diese Zustellungsfrist von 10 Tagen entfällt ab dem 1. November 2023.




Das Einheitspatent – Unitary Patent

(europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung)

Der Start des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts ist auf den 01. Juni 2023 verschoben worden. Die Übergangsphase hat am 01. Januar 2023 begonnen. Auf die Formblätter für die frühe Inanspruchnahme des Einheitspatents kann man über die Seite des EPA zugreifen.

Quelle: EPA




DPMA – Klassifikation von Nizza

Die 12. Ausgabe der ‚Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken‘ ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.


Quelle : Mitteilung Nr. 11/22 der Präsidentin des DPMA vom 13. Dezember 2022




PMMA – Nizzaer Klassifikation


Die 12. Ausgabe der Nizza Klassifikation tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.




EPA – Änderung der Ausführungsordnung zum EPÜ, 2.Beschluss

Am 01. November 2023 tritt der zweite Beschluss in Kraft. Gemäß dieser Änderung wird die 10-Tages-Zustellungsfiktion abgeschafft. Ab dem 01.November 2023 gilt ein Schriftstück am Tage des Datums des Schriftstücks als zugestellt.

Quelle: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 25. November 2022




EPA – Einheitspatent und einheitliches Patentgericht

Das System des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts wird voraussichtlich am 1. April 2023 starten.

Quelle: EPA