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China – neues Mitglied des Haager Muster Abkommens

China ist dem Haager Musterabkommen beigetreten, welches am 5. Mai 2022 in Kraft trat. Internationale Designs können nun auch mit Schutzwirkung für China bei der WIPO angemeldet werden. Der Designschutz erstreckt sich allerdings nicht auf das Gebiet von Hongkong und Macao.

Quelle: WIPO




DPMA Jahresbericht 2021


Die Zahl der Patentanmeldungen beim DPMA liegt im Jahr 2021 mit 58.568 Einreichungen – trotz leichtem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (-5,7%) – weiterhin auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Den größten Anstieg an Anmeldungen wurde dabei im Technologiefeld Computertechnik (+6,3%) verzeichnet.
Zit. „ Eine große Rolle spielen hier Entwicklungen, die Künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen einsetzen.”

Bei den Markenanmeldungen sind im Betrachtungszeitraum 87.631 Anmeldungen eingegangen (+3,6% ggü. dem Vorjahr 2020). Ein leichter Rückgang der Anmeldezahlen ist bei Designanmeldungen (-16,3%) und Gebrauchsmusteranmeldungen (-14,1%) zu verzeichnen.

Quelle DPMA Jahresbericht 2021.




Aus aktuellem Anlass: EPA und DPMA>Patent Prosecution Highway

Der Eilweg zur Patenterteilung (“Patent Prosecution Highway” = kurz PPH) ist ein Programm zur beschleunigten Patentprüfung. Es bietet die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, wenn die Patentansprüche von einem anderen Amt für patentierbar/gewährbar befunden wurden.

Mit Wirkung vom 1. September 2022 wird der Patent Prosecution Highway (PPH) nun auch zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Föderalen Dienst für geistiges Eigentum, Patente und Marken Russlands (ROSPATENT) ausgesetzt. Das Europäische Patentamt (EPA) hatte sich zuvor schon zu einer Aussetzung der kostenlosen beschleunigten Patentprüfung mit ROSPATENT entschlossen.

Quelle: DPMA, EPA




EPÜ Beitritt – Montenegro

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wird Montenegro zum 39. Vertragsstaats des Europäischen Patentübereinkommens (kurz: EPÜ).

Damit verbleiben lediglich Bosnien und Herzegowina als Erstreckungsstaaten des EPÜ.

Quelle: EPO, (zul. aufgerufen am 28.08.22: https://www.epo.org/news-events/news/2022/20220727.html).




Das Einheitspatent – Unitary Patent

(europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung)

Das Einheitspatent wird ein einziges vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent sein, welches eine Reihe von teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdeckt. Im Gegensatz zum bisherigen europäischen Patent, bedarf das Einheitspatent keiner nationalen Validierung.

Mit einem einzigen Antrag kann Schutz in bis zu 25 Mitgliedsstaaten angestrebt werden. Da das Einheitspatent auf vom EPA nach den Vorschriften des EPÜ erteilten europäischen Patenten basiert, ändert sich in der Phase vor der Erteilung nichts. Erst nach der Erteilung kann der Patentinhaber einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen und Patentschutz in bis zu 25 Mitgliedstaaten anstreben.

Anmelder können trotz derselben Qualitätsmaßstäbe in Bezug auf Recherche und Prüfung mit Kosteneinsparungen rechnen, da sich der Geltungsbereich unmittelbar und einheitlich auf alle teilnehmenden Staaten erstreckt. Zudem sind Übersetzungserfordernisse stark reduziert, was die Kosten bei der Erteilung senken wird.  Für Einheitspatente ist außerdem immer nur eine einzige Jahresgebühr an den zentralen Verwaltungsapparat des EPA zu entrichten.

Das EPA wird ein neues Register für den einheitlichen Patentschutz einrichten, das Rechtsstandsdaten zum Einheitspatent umfassen wird wie Informationen zu Lizenzen, Rechtsübergängen, Beschränkungen, Widerruf und Erlöschen. .

Das einheitliche Patentsystem ist untrennbar mit der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts verknüpft, das die Zuständigkeit in Bezug auf Einheitspatente und klassische europäische Patente besitzt. Rechtsstreitigkeiten über Einheitspatente werden nur vor dem Einheitlichen Patentgericht verhandelt. Anstatt mehrere Klagen bei verschiedenen nationalen Gerichten einreichen zu müssen, die zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können und nur jeweils für ihr nationales Territorium kompetent sind, kann beim Europäischen Patentgericht eine einzige, zentrale Klage zur Durchsetzung des Einheitspatents eingereicht werden. Dementsprechend bietet das System des Einheitspatents eine zentrale Entscheidungsfindung und Durchsetzung in allen Staaten. Die Möglichkeit der zentralen Durchsetzung birgt allerdings auch das Risiko eines zentralen Widerrufs.

Der Start des einheitlichen Patentsystems wird für die zweite Hälfte des Jahres 2022 erwartet. Anfangs wird das Einheitspatent wahrscheinlich nicht in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten, da voraussichtlich noch nicht alle dieser Staaten das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben werden, wenn es in Kraft tritt. Ausstehende Ratifizierungen werden wahrscheinlich nach und nach erfolgen, sodass es verschiedene Generationen von Einheitspatenten geben wird, die eine unterschiedliche territoriale Reichweite haben.

Quelle: EPA, Blatt für PMZ

https://www.unified-patent-court.org/sites/default/files/upc-agreement.pdf




DPMA – Jahres- und Aufrechterhaltungs- gebühren

Die Jahres- und Aufrechterhaltungsgebühren sind zum 01. Juli 2022 geändert worden.

Quelle: DPMA




Erfinderanschrift – Änderung der Regel 143 EPÜ

Seit dem Inkrafttreten der geänderten Regel 143 EPÜ am 1. November 2021 veröffentlicht das EPA bei ab diesem Tag im Europäischen Patentregister veröffentlichten Patentanmeldungen nicht mehr die vollständige Erfinderanschrift. Veröffentlicht werden nur noch Land und Wohnort (Stadt und Postleitzahl).

Quelle: EPA




PCT – Beitritt Kap Verde

Kap Verde ist dem PCT-Vertrag beigetreten. Ab dem 06. Juli 2022 kann Kap Verde in einer PCT-Anmeldung benannt werden.

Quelle: PCT Newsletter 04/2022




DPMA – Prüfungsrichtlinien

Die Richtlinien für die Prüfung sind mit Wirkung zum 01. Mai 2022 geändert worden. Die Änderung erfolgte im Hinblick auf das 2. Patentmodernisie-rungsgesetz und richtet sich an die Prüfungsstellen des DPMA. Den Text der Richtlinien findet man im Formblatt P2796.

Quelle: Mitteilung Nr. 5/22




Änderung: Frist nationale Phase Deutschland

Wer bei einer internationalen Patentanmeldung nach PCT Deutschland benennt hat zukünftig einen Monat länger Zeit zu nationalisieren. Die Frist zur Einleitung der nationalen Phase DE aus PCT verlängert sich ab dem 01. Mai 2022 auf 31 Monate ab Anmeldetag. Die neue Frist gilt für alle Anmeldungen, bei denen die bisherige Frist (30 Monate) zur Nationalisierung am 01. Mai 2022 noch nicht verstrichen ist.