Internationale Patentanmeldung

PCT-Anmeldung: Eintritt in die deutsche nationale Phase – Frist, Voraussetzungen und Amtsgebühren

Eine internationale Patentanmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) bietet Anmeldern den Vorteil, mit einer einzigen Anmeldung zunächst über 150 Vertragsstaaten zu erfassen. Patentschutz für Deutschland entsteht dadurch allerdings noch nicht. Spätestens am Ende der internationalen Phase muss die Anmeldung in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder in die europäische regionale Phase vor dem Europäischen Patentamt (EPA) überführt werden. Wer den unmittelbaren Weg über das DPMA wählt, sollte vor allem die Frist von 31 Monaten sowie die notwendigen Förmlichkeiten und Amtsgebühren im Blick haben.

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EPA – Kommunikation über FAX

Ab dem 01. März 2023 stellt das EPA den Faxversand in Verfahren nach dem EPÜ und dem PCT ein. Wichtige Mitteilungen werden fortan über die Mailbox versendet. Dies hat aber zurzeit noch keine Auswirkung auf die Einreichung von Anmeldungen und anderen Schriftstücken per Fax, die unter den vom Präsidenten des EPA festgelegten Bedingungen weiterhin möglich ist. Quelle: EPA, Mitt. 01.02.23

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