Deutsche Marke: Welche Amtsgebühren fallen beim DPMA an?

Wer eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldet, sollte vor allem die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen im Blick haben. Die amtliche Grundgebühr umfasst bis zu drei Klassen; ab der vierten Klasse fällt für jede weitere Klasse eine zusätzliche Klassengebühr an. Damit hängen die amtlichen Kosten wesentlich davon ab, für welche Waren oder Dienstleistungen Markenschutz beansprucht wird.

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