Deutsches Design: Welche Amtsgebühren fallen beim DPMA an?
Wer ein deutsches Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldet, sollte neben der Anmeldegebühr auch die späteren Aufrechterhaltungsgebühren im Blick haben. Der Designschutz gilt zunächst für fünf Jahre und kann anschließend schrittweise bis auf maximal 25 Jahre verlängert werden.
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