EU-Design: Welche Amtsgebühren fallen beim EUIPO an?
Wer ein EU-Design beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmeldet, sollte neben der Anmeldegebühr auch die späteren Verlängerungsgebühren im Blick haben. Der Schutz gilt zunächst für fünf Jahre und kann anschließend schrittweise bis auf maximal 25 Jahre verlängert werden – und das einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Seit der EU-Design-Reform vom 1. Mai 2025 gelten dabei neue Gebühren.
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