Mit jeder Erteilung eines europäischen Patents stellt sich dieselbe Frage: Einheitspatent oder nationale Validierungen? Für viele Mandanten ist die Kostenseite dabei schwer zu greifen. Bisher haben wir dafür Tabellen verschickt – Jahresgebühren je Land und Jahr, über die Restlaufzeit summiert. Richtig, aber mühsam zu lesen. Deshalb haben wir einen Rechner gebaut, der die Antwort in wenigen Sekunden zeigt: eproute.com, kostenlos und ohne Registrierung.
Zur Einordnung: Mit der Erteilung zerfällt ein europäisches Patent in ein Bündel nationaler Patente, die einzeln validiert und Jahr für Jahr durch Jahresgebühren aufrechterhalten werden müssen. Seit 2023 gibt es die Alternative Einheitspatent mit einer einzigen Jahresgebühr für derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten. Welcher Weg günstiger ist, hängt von den gewünschten Ländern ab.
So funktioniert der Rechner
EP-Nummer eingeben – der Anmeldetag wird automatisch aus dem Register des EPA abgerufen. Alternativ genügt der Anmeldetag. Dann die Länder auswählen: die 18 Staaten des Einheitspatents sowie Großbritannien, Spanien, die Schweiz, die Türkei und weitere Validierungsstaaten. Der Rechner zeigt die noch anfallenden amtlichen Jahresgebühren bis zum Ende der Laufzeit – je Jahr, kumuliert und je Land – und stellt dem die Route über das Einheitspatent gegenüber. Gebühren in Landeswährung werden zu aktuellen EZB-Kursen in Euro umgerechnet. Das Ergebnis lässt sich als PDF speichern.
Ein Beispiel
Ein 2021 angemeldetes europäisches Patent soll in zehn Ländern gehalten werden: Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden sowie Schweiz, Spanien und Großbritannien. Für die Jahre 7 bis 20 fallen bei nationaler Validierung rund 79.900 Euro an amtlichen Jahresgebühren an. Mit dem Einheitspatent für die sieben EU-Staaten plus drei nationalen Validierungen sind es rund 53.900 Euro – eine Ersparnis von etwa 26.000 Euro. Bei weniger Ländern kann die Rechnung anders ausgehen: Die Gebühr des Einheitspatents entspricht etwa den nationalen Gebühren der vier bisher am häufigsten gewählten Validierungsländer.


Entscheidung bei der Erteilung – und danach
Der Antrag auf einheitliche Wirkung muss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Erteilungshinweises gestellt werden, die nationalen Validierungen folgen in der Regel innerhalb von drei Monaten. Der Rechner hilft aber auch später: Nationale Patente lassen sich Land für Land fallen lassen, wenn sich die Jahresgebühr dort nicht mehr lohnt – das Einheitspatent nur als Ganzes.
Der Rechner sendet keine Daten an uns. Das Ergebnis ist eine Planungsschätzung auf Basis der amtlichen Gebühren 2026 – Übersetzungen, Veröffentlichungsgebühren und Anwaltskosten sind nicht enthalten.
Wir prüfen gern Ihre Validierungsstrategie und übernehmen auf Wunsch die Überwachung und Zahlung Ihrer Jahresgebühren – für nationale Patente wie für das Einheitspatent.