Der Weg zum Europäischen Patent – Schritt für Schritt erklärt

Ein Patent bietet Erfinderinnen und Erfindern die Möglichkeit, ihre Ideen rechtlich zu schützen und wirtschaftlich zu verwerten. Doch wie läuft eigentlich eine europäische Patentanmeldung ab? Der Prozess wirkt auf den ersten Blick komplex – mit unserer Übersicht möchten wir Licht ins Dunkel bringen.

1. Einreichung der europäischen Patentanmeldung

Der erste Schritt ist die Einreichung der Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). Dabei werden die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Anmeldegebühren entrichtet.

2. Prüfung der Formalitäten

Das EPA prüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind – etwa ob die Unterlagen vollständig sind und die Anmeldung den formalen Anforderungen entspricht.

3. Recherchebericht des EPA

Im Anschluss erstellt das EPA einen Recherchebericht, der ähnliche, bereits existierende Erfindungen auflistet. Dieser enthält außerdem eine erste Einschätzung zur Patentfähigkeit. Für den Anmelder ist das eine wichtige Grundlage, um die Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können.

4. Möglichkeit des Rückzugs

Auf Basis dieser Informationen kann der Anmelder entscheiden, ob er die Anmeldung zurückzieht oder weiterverfolgt.

5. Veröffentlichung

Nach spätestens 18 Monaten veröffentlicht das EPA die Anmeldung zusammen mit dem Recherchebericht. Ab diesem Zeitpunkt können auch Dritte Stellungnahmen einreichen.

6. Materielle Prüfung

Auf Antrag des Anmelders wird die Anmeldung inhaltlich geprüft. Das EPA untersucht, ob die Erfindung tatsächlich neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Bestehen keine Hürden, geht es zum nächsten Schritt – andernfalls kann das EPA die Anmeldung zurückweisen.

7. Erteilung des Europäischen Patents

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erteilt das EPA das europäische Patent. Es wird anschließend veröffentlicht und entfaltet rechtliche Wirkung.

8. Validierung oder Einheitliches Patent

Nun hat der Anmelder zwei Optionen:

  • Validierung in einzelnen Staaten: Das Patent wird in den vom Anmelder gewählten Ländern wirksam.
  • Einheitliches Patent: Seit 2023 besteht die Möglichkeit, eine einheitliche Wirkung für viele EU-Mitgliedsstaaten zu beantragen – das „Einheitspatent“.

9. Nach der Erteilung – Rechte und Möglichkeiten

Auch nach der Erteilung gibt es verschiedene Szenarien:

  • Der Anmelder kann Einschränkungen oder einen Widerruf beantragen.
  • Vertragsstaaten können das Patent ablehnen.
  • Entscheidungen des EPA können überprüft werden.

Fazit: Der Weg lohnt sich

Der Prozess einer europäischen Patentanmeldung ist anspruchsvoll, bietet aber enorme Vorteile: Mit einem einzigen Verfahren erhalten Sie einen einheitlichen Schutz in zahlreichen europäischen Staaten.

Als Patentanwaltskanzlei begleiten wir Sie auf diesem Weg – von der ersten Idee über die Anmeldung bis hin zur erfolgreichen Erteilung und Durchsetzung Ihres Patents. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Innovation benötigen!

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