Das Europäische Patentamt (EPA) bringt eine wesentliche Neuerung für Patentanmelder: Ab dem 1. Oktober 2025 dürfen Zeichnungen in europäischen Patentanmeldungen auch in Farbe eingereicht werden – ein bedeutender Schritt in Richtung moderner und flexibler Patentanmeldepraxis.
Hintergrund der Änderung
Bisher waren beim EPA ausschließlich schwarz-weiße Zeichnungen zulässig. Mit dem Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. Juli 2025 (ABl. EPA 2025, A49) werden nun farbige und graustufige Zeichnungen ausdrücklich erlaubt – allerdings nur bei elektronischer Einreichung.
Was bedeutet das für Anmelder?
Die neue Regelung ermöglicht es, komplexe technische Inhalte anschaulicher und differenzierter darzustellen. Farben können dazu beitragen:
- Funktionsweisen und Abläufe klarer zu visualisieren
- Unterschiede zwischen Bauteilen oder Materialschichten deutlich zu machen
- Missverständnisse bei der Auslegung zu vermeiden