EPA erlaubt farbige Zeichnungen ab Oktober 2025

Das Europäische Patentamt (EPA) bringt eine wesentliche Neuerung für Patentanmelder: Ab dem 1. Oktober 2025 dürfen Zeichnungen in europäischen Patentanmeldungen auch in Farbe eingereicht werden – ein bedeutender Schritt in Richtung moderner und flexibler Patentanmeldepraxis.

Hintergrund der Änderung

Bisher waren beim EPA ausschließlich schwarz-weiße Zeichnungen zulässig. Mit dem Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. Juli 2025 (ABl. EPA 2025, A49) werden nun farbige und graustufige Zeichnungen ausdrücklich erlaubt – allerdings nur bei elektronischer Einreichung.

Was bedeutet das für Anmelder?

Die neue Regelung ermöglicht es, komplexe technische Inhalte anschaulicher und differenzierter darzustellen. Farben können dazu beitragen:

  • Funktionsweisen und Abläufe klarer zu visualisieren
  • Unterschiede zwischen Bauteilen oder Materialschichten deutlich zu machen
  • Missverständnisse bei der Auslegung zu vermeiden

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