Nach unserer Auswertung der Berliner Anmeldezahlen für das Jahr 2023 und dem Rückblick auf die Entwicklung 2014–2023 setzen wir unsere Schutzrechtsstatistik fort und haben die Neuanmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern in Berlin für das Jahr 2024 untersucht. Berücksichtigt wurden wieder sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Blick in die Schutzrechtsstatistik
Die Daten stammen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und sind öffentlich zugänglich. Für unsere Auswertung wurden ausschließlich Neuanmeldungen deutscher Patente und Gebrauchsmuster berücksichtigt. Da Patentanmeldungen erst nach 18 Monaten veröffentlicht werden, liegt für das Anmeldejahr 2024 inzwischen ein vollständiger Überblick vor.
Ergebnisse für 2024
Im Jahr 2024 wurden in Berlin insgesamt 421 deutsche Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen von 260 verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen beim DPMA eingereicht. Besonders aktiv war die Bundesdruckerei GmbH mit 63 Anmeldungen – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (31). Dahinter folgen die Deutsche Bahn AG und das Helmholtz-Zentrum Berlin mit jeweils 16 Anmeldungen sowie die IAV GmbH mit 14 Anmeldungen. Die Brose Antriebstechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, 2023 mit 42 Anmeldungen noch anmeldestärkster Berliner Anmelder, taucht in der Liste für 2024 nicht mehr auf.

Entwicklung der letzten zehn Jahre
Nach der leichten Erholung im Jahr 2023 (506 Anmeldungen) sind die Zahlen 2024 wieder deutlich gesunken: Mit 421 Anmeldungen liegt Berlin rund 17 % unter dem Vorjahreswert und erstmals unter dem bisherigen Tiefstand aus dem Jahr 2022 (489 Anmeldungen).

Einordnung der Zahlen
Im offiziellen Jahresbericht 2024 weist das DPMA für Berlin insgesamt 606 Anmeldungen aus, darunter 468 Patente und 138 Gebrauchsmuster. Auch nach der amtlichen Zählung sind die Berliner Anmeldezahlen damit rückläufig (2023: 675). Die Abweichung gegenüber unserer Auswertung erklärt sich – wie in unserem Beitrag zum Anmeldejahr 2023 näher erläutert – vor allem daraus, dass das DPMA auch nationale PCT-Phasen mitzählt, die wir nicht einbeziehen. Hinzu kommen Anmeldungen, für die keine Gebühren eingezahlt werden und die deshalb nie veröffentlicht werden – sie fließen in die amtliche Statistik ein, sind über das Register für uns aber nicht sichtbar.
Mit dieser Entwicklung steht Berlin im Übrigen nicht allein: Trotz der bundesweiten Zuwächse in den Jahren 2023 und 2024 liegen die inländischen Patentanmeldungen weiterhin deutlich unter dem Niveau der 2010er-Jahre, und die jüngsten Zuwächse entfallen fast vollständig auf Baden-Württemberg und Bayern.
Zusätzliche europäische und internationale Anmeldungen
Viele Unternehmen melden parallel zu ihren deutschen Schutzrechten auch europäische oder internationale (PCT) Schutzrechte an. So hat die Bundesdruckerei GmbH im Jahr 2024 zusätzlich 35 europäische Anmeldungen eingereicht; auf die Deutsche Bahn AG entfallen zwei, auf das Helmholtz-Zentrum Berlin elf und auf die IAV GmbH drei weitere europäische Anmeldungen. Ein Großteil dieser Schutzrechte beansprucht die Priorität deutscher Anmeldungen aus dem Vorjahr – ein typisches Vorgehen, um internationale Schutzrechte auf einer nationalen Basis aufzubauen.
Gerade weil europäische und internationale Nachanmeldungen ihre Priorität in der Regel aus einer deutschen Erstanmeldung beziehen, bleiben die deutschen Anmeldezahlen ein verlässlicher Indikator für die Innovations- und Entwicklungsaktivität am Standort.
Fazit
Mit 421 Anmeldungen erreicht Berlin 2024 den niedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre – die leichte Erholung des Jahres 2023 hat sich nicht fortgesetzt.
Ein Berliner Sonderweg ist das gleichwohl nicht: Die bundesweite Erholung der Jahre 2023 und 2024 wird vor allem von der Automobil- und Zulieferindustrie in Baden-Württemberg und Bayern getragen; die meisten übrigen Bundesländer liegen weiterhin deutlich unter ihrem Niveau von Mitte der 2010er-Jahre, und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben sich über die Dekade nahezu halbiert.
Eine Rolle spielen können dabei die bereits in unserem Rückblick auf die Jahre 2014–2023 beschriebenen Faktoren: konjunkturelle Zurückhaltung bei Entwicklungsprojekten, die Verlagerung von Anmeldestrategien hin zu europäischen und internationalen Verfahren sowie die Berliner Wirtschaftsstruktur, in der Innovationen häufiger über Marken- und Designschutz abgesichert werden als über klassische technische Schutzrechte.