Eine Unionsmarke bietet einheitlichen Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Amtsgebühren richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen.
Amtsgebühren für die Anmeldung
Für die elektronische Anmeldung einer Individualmarke gelten derzeit folgende EUIPO-Gebühren:
| Umfang der Anmeldung | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Eine Klasse | 850 € |
| Zwei Klassen | 900 € |
| Drei Klassen | 1.050 € |
| Jede weitere Klasse | zusätzlich 150 € |
Die Klassenauswahl sollte den geplanten Einsatz der Marke abdecken: Zusätzliche Waren oder Dienstleistungen lassen sich nach der Anmeldung nicht mehr in das Verzeichnis aufnehmen. Dafür wäre eine weitere Anmeldung erforderlich.
Eine schnellere Bearbeitung ist bei Erfüllung der Fast-Track-Voraussetzungen ohne zusätzliche Amtsgebühr möglich.
Schutzdauer und Verlängerung
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Bei elektronischer Verlängerung gelten derzeit dieselben Gebührensätze wie bei der elektronischen Anmeldung.
Antrag und Zahlung können innerhalb der sechs Monate vor Ablauf erfolgen. Während einer anschließenden sechsmonatigen Nachfrist fällt ein Zuschlag von 25 % der Verlängerungsgebühr an, höchstens 1.500 €. Weitere Informationen bietet das EUIPO zu den Verlängerungsbedingungen.
Kumulierte Amtsgebühren über die Laufzeit
Für eine Unionsmarke mit drei Klassen zeigt die Grafik folgenden Kostenverlauf:
| Zeitpunkt | Kumulierte Amtsgebühren |
|---|---|
| Anmeldung | 1.050 € |
| Erste Verlängerung nach zehn Jahren | 2.100 € |
| Zweite Verlängerung nach zwanzig Jahren | 3.150 € |
| Dritte Verlängerung nach dreißig Jahren | 4.200 € |
Die Beispielrechnung unterstellt unveränderte Gebührensätze und rechtzeitige elektronische Verlängerungen. Jährliche Aufrechterhaltungsgebühren fallen nicht an.

Fazit
Die Amtsgebühren einer Unionsmarke lassen sich langfristig gut kalkulieren. Maßgeblich sind die benötigten Klassen und die Verlängerungen im Zehnjahresrhythmus. Eine sorgfältige Planung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses hilft, spätere zusätzliche Anmeldungen zu vermeiden.
Gebührenstand: Oktober 2026. Alle Beträge ohne Anwaltskosten, Recherchekosten und Gebühren für etwaige weitere Verfahren.