Unionsmarke: Welche Amtsgebühren fallen beim EUIPO an?

Eine Unionsmarke bietet einheitlichen Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Amtsgebühren richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen.

Amtsgebühren für die Anmeldung

Für die elektronische Anmeldung einer Individualmarke gelten derzeit folgende EUIPO-Gebühren:

Umfang der AnmeldungAmtliche Gebühr
Eine Klasse850 €
Zwei Klassen900 €
Drei Klassen1.050 €
Jede weitere Klassezusätzlich 150 €

Die Klassenauswahl sollte den geplanten Einsatz der Marke abdecken: Zusätzliche Waren oder Dienstleistungen lassen sich nach der Anmeldung nicht mehr in das Verzeichnis aufnehmen. Dafür wäre eine weitere Anmeldung erforderlich.

Eine schnellere Bearbeitung ist bei Erfüllung der Fast-Track-Voraussetzungen ohne zusätzliche Amtsgebühr möglich.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Bei elektronischer Verlängerung gelten derzeit dieselben Gebührensätze wie bei der elektronischen Anmeldung.

Antrag und Zahlung können innerhalb der sechs Monate vor Ablauf erfolgen. Während einer anschließenden sechsmonatigen Nachfrist fällt ein Zuschlag von 25 % der Verlängerungsgebühr an, höchstens 1.500 €. Weitere Informationen bietet das EUIPO zu den Verlängerungsbedingungen.

Kumulierte Amtsgebühren über die Laufzeit

Für eine Unionsmarke mit drei Klassen zeigt die Grafik folgenden Kostenverlauf:

ZeitpunktKumulierte Amtsgebühren
Anmeldung1.050 €
Erste Verlängerung nach zehn Jahren2.100 €
Zweite Verlängerung nach zwanzig Jahren3.150 €
Dritte Verlängerung nach dreißig Jahren4.200 €

Die Beispielrechnung unterstellt unveränderte Gebührensätze und rechtzeitige elektronische Verlängerungen. Jährliche Aufrechterhaltungsgebühren fallen nicht an.

Fazit

Die Amtsgebühren einer Unionsmarke lassen sich langfristig gut kalkulieren. Maßgeblich sind die benötigten Klassen und die Verlängerungen im Zehnjahresrhythmus. Eine sorgfältige Planung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses hilft, spätere zusätzliche Anmeldungen zu vermeiden.

Gebührenstand: Oktober 2026. Alle Beträge ohne Anwaltskosten, Recherchekosten und Gebühren für etwaige weitere Verfahren.

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