„Was kostet eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA – und welche Patent Amtsgebühren fallen über die maximale Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anmeldetag tatsächlich an?“ Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig, wenn die Budgetplanung für Patentschutz in Deutschland ansteht.
Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) – also ohne Patentanwaltskosten, Übersetzungskosten, Recherchekosten Dritter oder sonstige Auslagen.
Übersicht: Einmalige Amtsgebühren (DPMA Patent Kosten)
Für eine deutsche Patentanmeldung fallen typischerweise folgende einmalige DPMA-Gebühren an:
- Anmeldegebühr (elektronische Anmeldung, bis zu 10 Patentansprüche): 40 €
- Prüfungsantrag + Prüfungsgebühr (ohne vorherigen Rechercheantrag): 350 €
Damit ergeben sich im Standardfall einmalige Amtsgebühren von insgesamt 390 €.
Hinweis: Das DPMA kennt auch einen Rechercheantrag (zusätzliche Gebühr). Wird ein Rechercheantrag gestellt, ist die spätere Prüfungsgebühr geringer. Die folgende Berechnung verwendet das Standardmodell ohne Rechercheantrag.
Jahresgebühren Patent: Verlauf vom 3. bis zum 20. Schutzjahr
Jahresgebühren (Aufrechterhaltungsgebühren) fallen ab dem 3. Schutzjahr an und steigen im Zeitverlauf deutlich an. In den ersten Jahren sind die Gebühren moderat; ab etwa dem 10. Schutzjahr wird der Anstieg spürbar.
Zuschlag bei verspäteter Zahlung: Wird eine Jahresgebühr nicht fristgerecht gezahlt, kann innerhalb einer Nachfrist weiterhin gezahlt werden – dann jedoch zuzüglich eines Verspätungszuschlags. Im Regelfall beträgt dieser Zuschlag 50 € pro verspäteter Jahresgebühr.
Tabelle: Jahresgebühren und kumulierte Amtsgebühren (1–20 Schutzjahre)
Die nachfolgende Tabelle zeigt:
- die Jahresgebühr je Schutzjahr (ab Schutzjahr 3),
- die kumulierten Amtsgebühren bis einschließlich dieses Schutzjahres (inkl. der einmaligen 390 € aus Anmeldegebühr + Prüfungsgebühr).
Hinweis zur Lesart: In Schutzjahr 1 und 2 fallen keine Jahresgebühren an; die kumulierten Amtsgebühren enthalten bereits die einmaligen Gebühren.
| Schutzjahr | Jahresgebühr (€) | Kumulierte Amtsgebühren (€) |
|---|---|---|
| 1 | 0 € | 390 € |
| 2 | 0 € | 390 € |
| 3 | 70 € | 460 € |
| 4 | 70 € | 530 € |
| 5 | 100 € | 630 € |
| 6 | 150 € | 780 € |
| 7 | 210 € | 990 € |
| 8 | 280 € | 1.270 € |
| 9 | 350 € | 1.620 € |
| 10 | 430 € | 2.050 € |
| 11 | 540 € | 2.590 € |
| 12 | 680 € | 3.270 € |
| 13 | 830 € | 4.100 € |
| 14 | 980 € | 5.080 € |
| 15 | 1.130 € | 6.210 € |
| 16 | 1.310 € | 7.520 € |
| 17 | 1.490 € | 9.010 € |
| 18 | 1.670 € | 10.680 € |
| 19 | 1.840 € | 12.520 € |
| 20 | 2.030 € | 14.550 € |
Grafik: Einzelgebühren vs. kumulierte Gesamtkosten

Warum steigen die Jahresgebühren?
Die Jahresgebühren sind bewusst progressiv ausgestaltet: Je länger ein Patent (oder eine Patentanmeldung) aufrechterhalten wird, desto höher sind die Gebühren. In der Praxis führt das dazu, dass Schutzrechte häufig nach einigen Jahren gezielt „bereinigt“ werden – etwa wenn die wirtschaftliche Relevanz einer Technologie sinkt oder ein Produktzyklus endet.
Unser Tipp: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, welche Schutzrechte strategisch wichtig sind – und welche ggf. aus Kosten-Nutzen-Sicht nicht weiter aufrechterhalten werden sollen.
Fazit
Die Kosten einer deutschen Patentanmeldung bestehen aus vergleichsweise niedrigen Startgebühren (Anmeldegebühr + Prüfungsgebühr) und deutlich steigenden Jahresgebühren in späteren Schutzjahren. Wer die volle Laufzeit von 20 Jahren ausschöpft, sollte die wachsenden Patent Amtsgebühren frühzeitig in der IP-Budgetplanung berücksichtigen.
Im Vergleich zu einem europäischen Patent (EP) sind die reinen Amtsgebühren für ein deutsches Patent moderat. Das deutsche Patent wird zudem von Mandanten vielfach als praxisnahes und verlässliches Schutzrecht genutzt – nicht zuletzt aufgrund der qualitativ hochwertigen Prüfung und der etablierten Verfahrensabläufe beim DPMA.
Die deutsche Patentstreitpraxis ist durch eine langjährig gefestigte Rechtsprechung und eingespielte Verfahren geprägt, was die Planbarkeit einer Durchsetzung häufig erleichtert. Das UPC als junges Gerichtssystem für europäische Patente/Einheitspatente entwickelt seine Rechtsprechung demgegenüber noch.