Wie lange dauert es von der deutschen Patentanmeldung bis zur Patenterteilung?

Wer eine Patentanmeldung einreicht, möchte meist früh wissen: Wann wird daraus ein erteiltes Patent?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es allerdings nicht. Die Dauer eines deutschen Patenterteilungsverfahrens hängt nicht nur von der Bearbeitung durch das Deutsche Patent- und Markenamt ab, sondern auch von der gewählten Anmeldestrategie.

Der Richtwert des DPMA: rund 3,2 Jahre

Das DPMA nennt für das Patenterteilungsverfahren eine durchschnittliche Dauer von rund 3,2 Jahren (Stand 2024). Dieser Wert bezieht sich jedoch auf ein zügig betriebenes Verfahren: Der Prüfungsantrag wird innerhalb der ersten vier Monate gestellt, die Prüfungsgebühr wird gezahlt und es werden keine Fristverlängerungen beantragt.

Der Wert beschreibt also vor allem den schnellen Weg zur Erteilung – nicht zwingend die strategisch sinnvollste Verfahrensgestaltung.

Unsere Verfahren dauern im Schnitt länger

Eine Auswertung unserer erteilten deutschen Patente zeigt eine durchschnittliche Dauer von der Anmeldung bis zur Erteilung von rund 6,6 Jahren.

Das steht nicht im Widerspruch zu den Zahlen des DPMA. Viele Verfahren werden bewusst zeitlich gesteuert: Der Prüfungsantrag muss nicht sofort gestellt werden, sondern kann bis zu sieben Jahre nach der Anmeldung eingereicht werden. Auch nach einem Prüfungsbescheid können Antwortfristen oder Fristverlängerungen genutzt werden, um das Verfahren strategisch abzustimmen.

Dabei spielen vor allem zwei Überlegungen eine Rolle.

1. Zeit für die Entscheidung über Nachanmeldungen

Häufig beginnt die Schutzrechtsstrategie mit einer deutschen Erstanmeldung. Sie sichert vergleichsweise kostengünstig einen frühen Zeitrang.

Ein erster Prüfungsbescheid kann eine wichtige Einschätzung zur Patentfähigkeit liefern. Auf dieser Grundlage lässt sich innerhalb des Prioritätsjahres besser entscheiden, ob und in welchem Umfang die Anmeldung weiterverfolgt werden soll – etwa durch eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale PCT-Anmeldung.

Das deutsche Verfahren läuft währenddessen häufig im Hintergrund weiter. Nach einem Prüfungsbescheid kann es sinnvoll sein, die Antwortfrist auszuschöpfen oder – soweit möglich – Fristverlängerungen zu beantragen. So bleibt Zeit, die deutsche Anspruchsfassung mit parallelen EP- oder PCT-Verfahren abzustimmen und gegebenenfalls einen eigenständigen Schutzbereich für Deutschland zu verfolgen.

2. Spielraum bei der Anpassung des Schutzbereichs

Ein zweiter wichtiger Aspekt betrifft den endgültigen Schutzumfang. Solange die Anmeldung anhängig ist, können die Patentansprüche im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung noch angepasst werden.

Das kann strategisch wertvoll sein, wenn sich erst später zeigt, welche technischen Merkmale wirtschaftlich besonders relevant sind oder welche Ausführungsformen Wettbewerber tatsächlich auf den Markt bringen. Eine längere Verfahrensdauer kann daher helfen, den Schutz präziser auf die wirtschaftlich wichtigen Ausführungsformen auszurichten.

Fazit

Wie lange es von der deutschen Patentanmeldung bis zur Patenterteilung dauert, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Das DPMA nennt für ein zügiges Verfahren rund 3,2 Jahre. Unsere eigenen Verfahren dauern im Schnitt rund 6,6 Jahre.

Der Unterschied liegt vor allem darin, dass nicht jedes Verfahren auf die schnellstmögliche Erteilung ausgerichtet ist. Oft ist entscheidender, dass das Patent zum richtigen Zeitpunkt und mit dem passenden Schutzumfang erteilt wird.

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