Deutsches Gebrauchsmuster: Welche Amtsgebühren fallen beim DPMA an?
Das Gebrauchsmuster ist für viele technische Schutzrechtsstrategien vor allem deshalb interessant, weil es vergleichsweise schnell eingetragen werden kann. Anders als beim Patent prüft das DPMA vor der Eintragung nicht umfassend, ob die Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Gerade deshalb ist das Gebrauchsmuster kein „kleines Patent“, sondern ein eigenes Schutzrecht mit eigener Kostenstruktur.
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