DPMA

Deutsches Gebrauchsmuster: Welche Amtsgebühren fallen beim DPMA an?

Das Gebrauchsmuster ist für viele technische Schutzrechtsstrategien vor allem deshalb interessant, weil es vergleichsweise schnell eingetragen werden kann. Anders als beim Patent prüft das DPMA vor der Eintragung nicht umfassend, ob die Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Gerade deshalb ist das Gebrauchsmuster kein „kleines Patent“, sondern ein eigenes Schutzrecht mit eigener Kostenstruktur.

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Kosten einer deutschen Patentanmeldung – Amtsgebühren über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren

Was kostet eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA – und welche Patent-Amtsgebühren fallen über die maximale Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anmeldetag an? Der Beitrag erläutert die amtlichen DPMA-Gebühren (ohne Anwaltskosten), einschließlich Jahresgebühren von Schutzjahr 3 bis 20.

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WARNUNG vor Zahlungsaufforderungen

Unsere Mandanten erhalten häufig Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Ämtern oder Dienstleistern für ihre Schutzrechte. Dabei sind die Anschreiben tatsächlich so aufgemacht, dass man meint, es könne sich um ein offizielles Behördenschreiben handeln, bei dem schnell reagiert werden müsse. Oft wird ein „Bundesadler“, ein Europäisches Zeichen „Blau mit Sternen“ oder vergleichbare Symbole auf dem Schreiben verwendet, um die vermeintliche Seriosität eines Amtes dem Leser zu vermitteln.

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